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Heizungsfernsteuerung

5.3.2024
Ernen

Die Beheizung eines Wohnhauses verbraucht oft die meiste Energie. Durch eine intelligente Steuerung der Heizung können insbesondere bei Ferien- und Zweitwohnungen erhebliche Energie- und Kosteneinsparungen erzielt werden.

Förderprogramm für Fernsteuerungen von Heizungen

Die Beheizung eines Wohnhauses verbraucht oft die meiste Energie. Durch eine intelligente Steuerung der Heizung können insbesondere bei Ferien- und Zweitwohnungen erhebliche Energie- und Kosteneinsparungen erzielt werden. Durch Fernsteuerung kann die Temperatur gesenkt werden, wenn sich niemand in der Wohnung befindet und rechtzeitig vor der Rückkehr in das Haus von einem anderen Ort aus komfortabel wieder erhöht werden.

Um den Kauf einer Heizungsfernsteuerung zu unterstützen, bieten wir einen Förderbeitrag von 15% der Gesamtkosten* (maximal 300.- Franken) an. Diese Aktion ist gültig, solange die dafür vorgesehenen Mittel verfügbar sind.

*Gesamtkosten = Material und Installation

Vorgehensweise

  • Informieren Sie sich über die verschiedenen Geräte, die für Sie in Frage kommen. (z.B.  Telebutler® und tado°®). Im Allgemeinen sind Geräte aller Anbieter förderfähig. Ihr Elektro-, Heizungs- oder Sanitärinstallateur kann Sie bei der Auswahl unterstützen.
  • Lassen Sie das von Ihnen ausgewählte Gerät installieren.
  • Senden Sie uns eine Kopie der Installationsrechnung und des Kaufbelegs mit Typenbezeichnung sowie das Gesuchsformular.

Wir prüfen Ihr Gesuch und bei Bewilligung überweisen wir den entsprechenden Förderbeitrag auf Ihr Konto.

Wohin sende ich die Unterlagen?

Senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag per E-Mail an info@energieregiongoms.ch oder per Post an energieregionGOMS, Mühlebachstrasse 8, CH-3995 Ernen

Förderkriterien

  • Es werden nur Fernsteuerungen gefördert, welche in der energieregionGOMS zum Einsatz kommen.
  • pro Haushalt werden Fördergelder für maximal eine Heizungsfernsteuerung ausbezahlt.
  • Heizungsfernsteuerungen sind gemäss Art. 22 des kantonalen Energiegesetzes in gewissen Fällen Pflicht. Die energieregionGOMS fördert nur Heizungsfernsteuerungen, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind.
  • Nicht vollständig ausgefüllte Gesuche werden zurückgewiesen.

Förderanträge aus dem vorherigen Jahr werden bis Ende Februar berücksichtigt.

Dann melden Sie sich heute noch bei energieregionGoms für Ihre persönliche Energieberatung.

Stefan Brantschen
Leiter Geschäftsstelle
Kontakt

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